Die Zeitarbeit ist ein rechtliches Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber und einem Unternehmen. Für dieses Unternehmen ist der Arbeitnehmer tätig. Der Unterschied besteht darin, dass der Arbeitgeber gleichzeitig auch ein Entleiher ist. Ein anderer Ausdruck dafür ist die so genannte „Zeitarbeitsfirma". Der Arbeitnehmer erhält einen herkömmlichen Arbeitsvertrag. Es wird häufig angenommen, es würde sich dabei um einen befristeten Vertrag handeln. Dem ist jedoch nicht so. Durchaus kann es der Fall sein, dass der Vertrag befristet ist, zwingend erforderlich ist es für diese Form des Arbeitsverhältnisses jedoch nicht. 

Aktuellen Personenbedarf durch Zeitarbeit decken

Die Arbeitskräfte können in Folge dessen von ihrem Arbeitgeber an andere Unternehmen ausgeliehen werden. Das ist besonders dann praktisch, wenn die anderen Unternehmen aktuell einen akuten Personalbedarf haben. Der Arbeitnehmer wird dann nicht für sein Unternehmen, sondern für ein anderes tätig. Diese Arbeitnehmerüberlassung ist häufig eine kostengünstige Alternative, wenn die Arbeitskräfte beispielsweise nur saisonabhängig benötigt werden. 

Diese Berufsgruppen sind häufig Zeitarbeiter

Der Einstieg in eine Zeitarbeitsfirma kann eine gute Möglichkeit sein, einen Einstieg in die Berufswelt umzusetzen. Denn durch die Arbeitnehmerüberlassung ergeben sich viele interessante Möglichkeiten. Beispielsweise können die Arbeitnehmer dadurch an unterschiedlichen Projekten mitarbeiten. Dadurch kann die Chance genutzt werden ganz neue Erfahrungen zu sammeln. Nicht nur für den Berufseinstieg, sondern auch für den Wiedereinstieg kann das Modell der Arbeitnehmerüberlassung sinnvoll angewendet werden. Nach einer Familienpause würde sich der Einstieg auf diese Art und Weise ebenfalls anbieten. 

Die Chancen durch die Arbeitnehmerüberlassung nutzen  

Als Leiharbeiter ergibt sich somit die Chance, ganz neue berufliche Perspektiven kennenzulernen. Wer in dieser Position glänzt, wird nicht selten übernommen. Die Übernahme ist meist mit besseren Konditionen verbunden. Eine höhere Bezahlung oder flexiblere Arbeitszeiten sind dann keine Seltenheit.  Die Übernahme stellt in vielen Fällen kein Problem dar. Eine Einigung zwischen dem entleihenden Unternehmen und dem übernehmenden Unternehmen ist jedoch zwingend notwendig. Wenn sich im Folgenden tatsächlich ein Arbeitgeberwechsel und eine Festanstellung ergibt, muss von einem „Klebeeffekt" gesprochen werden. Viele Zeitarbeitsfirmen, wie beispielweise Helmi Göttler, haben es genau auf diesen abgesehen. Sie nutzen die Arbeitnehmerüberlassung gezielt, um neue Mitarbeiter zu finden. Denn auf diese Weise bietet sich ihnen die Möglichkeit, die Fähigkeit der potenziellen Mitarbeiter ausgiebig zu testen. Im Falle einer Übernahme kann außerdem auf die Phase der Einarbeitung verzichtet werden. Schließlich kennt sich der Mitarbeiter mittlerweile bestens in dem Unternehmen aus. Dadurch können hohe Kosten gespart werden. 

Die Rechte der Mitarbeiter 

Häufig wird angenommen, dass die entliehenen Mitarbeiter zu sehr schlechten Konditionen arbeiten müssen. Diese Annahme stimmt jedoch nicht. Tatsächlich weichen die gezahlten Löhne nur unweigerlich von denen der Festangestellten ab. Auch ein Recht auf bezahlten Urlaub besteht. Das Unternehmen zahlt außerdem die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge für die Mitarbeiter. Auch hier besteht somit kein Nachteil. Eine Bindung an die bestehenden Arbeits- und Sozialgesetzte besteht ebenfalls. Während der Anstellung in dem Unternehmen kann es natürlich auch zu beschäftigungsfreien Zeiten kommen. In dieser Zeit schwinden die Ansprüche des Angestellten jedoch nicht.  Dass es sich hierbei nicht um Mitarbeiter zweiter Klasse handelt, zeigt auch die Tatsache, dass es mittlerweile ein eigenes Gesetz zu ihrem Schutz gibt. In dem so genannten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) werden umfangreiche Regelungen getroffen, welche den richtigen Umgang mit den Mitarbeitern vorschreiben.

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